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Heilpraktiker für Psychotherapie - Infoportal |
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Willkommen im Informationsportal rund um das Thema des Heilpraktikers für Psychotherapie (auch kleiner Heilpraktiker genannt).
Im Informationsportal finden Sie unter anderem eine Therapeutenliste, Fragen und Antworten zu den juristischen Aspekten (z.B. wie darf sich ein Heilpraktiker für Psychotherapie nennen), einen Ausbildungswegweiser, Informationen zur schriftlichen und mündlichen Prüfung, Klausuren und Lösungsschlüssel, eine Einführung in die Therapieverfahren und Literaturtipps rund um den Heilpraktiker für Psychotherapie.
Seit 1993 gibt es die Möglichkeit, die staatliche Heilerlaubnis eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie zu erlangen. Dies ermöglicht es, sich auf das Gebiet der Psychotherapie zu spezialisieren, ohne dafür den großen Heilpraktiker zu erlernen.
Wer also beabsichtigt, Psychotherapie auszuüben, benötigt dafür eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HPG), also eine staatliche Zulassung. Um diese zu erlangen müssen Sie eine schriftliche und mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt bestehen.
Wenn Sie diese bestanden haben, eröffnen sich Ihnen viele Möglichkeiten, z.B. die Gründung einer eigenen Praxis oder die Tätigkeit in anderen Institutionen (Kliniken, Seelsorge, Kuranstalten uvm.) und in vielen weiteren Feldern (z.B. im Bereich der Unternehmensberatung).
Da diese Überprüfungen sehr anspruchsvoll sind, gibt es Vorbereitungskurse zum Heilpraktiker für Psychotherapie in ganz Deutschland, die systematisch und schrittweise das erforderliche Wissen vermitteln und den angehenden Heilpraktikern für Psychotherapie bei der Vorbereitung zum Heilpraktiker Psychotherapie unterstützen. |
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Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es seit 1. Dezember 2008 auch die „Bildungsprämie“. Informationen zu diesem bundesweiten Angebot finden Sie unter www.bildungspraemie.info Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 € (oder 35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. |
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Lösungsschlüssel März 2009 |
Der Lösungsschlüssel für die schriftliche Prüfung des Heilpraktiker für Psychotherapie vom März 2009:
| gruppe a: 1 c 2 b 3 c 4 c, e 5 c 6 b 7 d 8 c 9 e 10 a,d 11 d 12 c 13 c 14 e 15 c 16 b 17 c, e 18 d 19 d 20 d 21 d 22 c 23 e 24 d 25 a, d 26 a 27 b 28 d | gruppe b: 1 c 2 a, d 3 c 4 d 5 a,d 6 b 7 d 8 a 9 c 10 b 11 b 12 c 13 b 14 c 15 d 16 d 17 e 18 d 19 c, e 20 c 21 c, e 22 c 23 c 24 d 25 e 26 d 27 e 28 d | Alle Angaben ohne Gewähr! |
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