| Das Berufsbild des Heilpraktikers für Psychotherapie |
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Heilpraktiker für Psychotherapie sind seit Jahren Teil des psychosozialen und therapeutischen Netzwerks unserer Gesellschaft. War es früher dem Arzt, dem Psychologischen Psychotherapeuten oder dem Vollheilpraktiker vorbehalten, auf dem Gebiet der Heilkunde psychotherapeutisch tätig zu sein, ermöglicht der Gesetzgeber seit 1993 auch Menschen, die aus anderen Berufen kommen oder keinen Universitätsabschluss besitzen, sich beim Gesundheitsamt für die „Erlaubnis der Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung ist rechtlich gesehen eine Sonderregelung im Rahmen des Heilpraktikergesetzes. Nur mit der Heilerlaubnis dürfen Menschen, die nicht Ärzte oder Psychologische Psychotherapeuten sind, psychotherapeutisch mit Klienten (z.B. Belastungsstörungen) arbeiten. Das erfolgreiche Bestehen der Überprüfung vor dem Gesundheitsamt erlaubt, sich „Heilpraktiker für Psychotherapie“, "Psychotherapeutischer Heilpraktiker" zu tragen oder die Tätigkeit mit dem Vermerk zu versehen: „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“. Für die berufliche Qualifikation steht nach erfolgreicher Prüfung ein weites Feld an effizienten und zeitgemäßen Methoden offen, so z.B. tiefenpsychologische-, systemische-, verhaltenstherapeutische, Personenzentrierte- oder kunsttherapeutische Verfahren, Lösungsorientierte Kurzzeittherapie, Hypnose und vielen mehr. Die therapeutische Behandlungslandschaft hat sich durch diese Therapie- und Beratungsverfahren dahingehend erweitert, dass eine Klientin / ein Klient nun neben den durch die Krankenkassen finanzierten klassischen Regelverfahren aus einem breiten Spektrum an effizienten und zeitgemäßen Methoden den für sich selbst und seine Problematik am besten geeigneten Weg wählen kan |

