Bildungsprämie
Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es seit 1. Dezember 2008 auch die „Bildungsprämie“. Informationen zu diesem bundesweiten Angebot finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 € (oder 35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
 
Zur Startseite Foren Kontakt Therapeutenliste Heilpraktiker für Psychotherapie zu den Favoriten hinzufügen