Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie

In den Gesundheitsämtern wird die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie in schriftlicher und mündlicher Form abgenommen. Es wird deshalb Überprüfung genannt, weil es keine staatliche festgelegte Prüfung ist, sondern die Gesundheitsämter grade in der mündlichen Überprüfung selbst entscheiden können, welche Fragen sie stellen und in welcher Form sie die Überprüfung abnehmen wollen.

Die schriftliche Überprüfung ist Deutschlandweit vereinheitlicht worden und die Gesundheitsämter stellen 2 mal jährlich (am 3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober) im Frühjahr und im Herbst bei der schriftlichen Überprüfung 28 multiple-choice-Fragen, die in einer Stunde beantwortet werden müssen. Wenn von diesen mindestens 21 Fragen richtig beantwortet wurden, dann gilt die schriftliche Prüfung als bestanden.

Das Gesundheitamt, welches die Zulassung zum Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt, möchte durch die Überprüfung feststellen, ob Sie sich mit der Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen auskennen und wissen was Sie behandeln dürfen. Zudem wird überprüft ob Ihre charakterliche Reife den Bedingungen eines solchen verantwortungsvollen Berufs genügt.

Die mündliche Überprüfung findet in einem Gespräch mit einer Prüfungskommision statt. Diese Prüfungskommision besteht meist aus drei Personen:
- einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt
- Psychologin oder Psychologe
- Heilpraktikerin oder Heilpraktiker

Die mündliche Überprüfung ist in der Regel schwieriger als die schriftliche. Meist wird anhand von Fallberichten das Wissen abgefragt.

 
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