Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie
Eine Zulassung zur Ausübung der Heilkunde, als Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt das zuständige Gesundheitsamt, wenn Sie sowohl die schriftliche, als auch die mündliche Überprüfung beim Gesundheitsamt bestanden haben.

Bevor man jedoch diese Zulassung erhält, wird in der schriftlichen und mündlichen Prüfung getestet, ob der zukünftige Heilpraktiker für Psychotherapie über das erforderliche Wissen und den erforderlichen Reifegrad verfügt, um kompetent mit psychischen Störungen umgehen und Gefahren vorbeugen zu können. Der Heilpraktiker Psychotherapie muss zum Beispiel erkennen, wenn ein Klient selbstmordgefährdet (suizidal) ist und wie er als Therapeut dann weiter vorgehen muss. Weiter muss der Heilpraktiker für Psychotherapie wissen, bei welchen Störungen er therapieren darf und bei welchen eine medizinische oder pharmakologische Behandlung im Vordergrund steht.

Da diese Überprüfung beim Gesundheitsamt ein hohes Fachwissen voraussetzt, was im Selbststudium oft nicht ausreichend genug erworben werden kann, gibt es fundierte Ausbildungen zur Heilpraktiker Psychotherapie Vorbereitung in ganz Deutschland.

Mit der Erlaubnis als Heilpraktiker Psychotherapie dürfen Sie eine Praxis eröffnen und Psychotherapie anbieten, d.h. Sie dürfen psychische Störungen therapieren, die keine organische Ursache haben und nicht besser durch Medikamente behandelt werden können. Für die berufliche Qualifikation steht nach erfolgreicher Prüfung ein weites Feld an effizienten und zeitgemäßen Methoden offen, so z.B. tiefenpsychologische-, systemische-, verhaltenstherapeutische, Personenzentrierte- oder kunsttherapeutische Verfahren, Lösungsorientierte Kurzzeittherapie, Hypnose und vielen mehr.
 
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